Schweiz: Neue Blockchain-Regulierung für Finanzdienstleister
In einer Industrie, in der die Kontrolle und die Nachverfolgung von Investitionen und Transaktionen nicht gern gesehen wird, hat die neue Richtlinie zur Blockchain-Regulierung der FATF von Juni für großen Aufruhr gesorgt. Nur zwei Monate später, beginnt die Schweizer Finanzaufsicht bereits mit der Durchsetzung. Zu diesem Zweck wurde bereits ein Dokument veröffentlicht, das Unternehmen auf Blockchain-Basis entsprechende rechtliche Hinweise gibt.
Unter Einhaltung der neuen Richtlinie zur Blockchain-Regulierung für die Digitale-Asset-Industrie der FATF (Financial Action Task Force) von Juni 2019, hat die Schweizer FINMA (Financial Market Supervisory Authority) nun ihre eigenen Richtlinien veröffentlicht. Das vor kurzem erschienene Dokument gibt sämtlichen Finanzdienstleistern, die Zahlungen auf der Blockchain anbieten und unter die Aufsicht der FINMA fallen, rechtliche Hinweise bezüglich der aktuellen Blockchain-Regulierung.
Finanzdienstleister, die laut Schweizer Gesetzgebung als VASP (kurz für Virtual Asset Service Provider) eingestuft werden, umfassen u.a. Kryptobörsen, Trading-Services und Wallet-Anbieter. Die FINMA erinnert die Öffentlichkeit daran, dass sämtliche Blockchain-Unternehmen dem existierenden regulatorischen Rahmenwerk zur Blockchain-Regulierung, inklusive den KYC– und AML-Gesetzen, unterliegen.
Die Finanzaufsicht merkt an, dass diese Richtlinien zur Blockchain-Regulierung als „technologieneutral“ angesehen werden sollten und weist darauf hin, dass sämtliche Finanzdienstleistungen auf Grundlage der Blockchain denselben Praktiken wie traditionelle Banken folgen müssen. Sollte ein VASP Token von einem Kunden zu einem anderen transferieren, muss der Dienstleister somit ähnliche Informationen wie bei einer Banküberweisung angeben. Zusätzlich müssen die Behörden über alle verdächtigen Aktivitäten unterrichtet werden. Sämtliche Informationen der Transaktionen mit Bitcoin und Co. können dabei auch mit anderen Mitteln, statt lediglich per Blockchain übermittelt werden.
Obwohl die Schweizer Finanzaufsicht sich an die neu veröffentlichten Standards der FATF hält, weigert sie sich jedoch bisher, Transaktionen von unregulierten Wallet-Anbietern auszuschließen. Die Annahme von Zahlungen unregulierter Finanzdienstleister würde diese andernfalls sehr viel vorteilhafter erscheinen lassen und somit verhindern, dass regulierte Finanzdienstleister problematische Transaktionen ablehnen können.
Die FINMA beklagt weiterhin das Fehlen eines klaren nationalen und internationalen Systems zur Blockchain-Regulierung, das Informationen zur Identifizierung auf sichere Weise mittels Blockchain-basierten Transaktionen übermittelt. Sollte ein solches System zukünftig entwickelt werden, so sollte es lediglich durch VASPs unter AML-Aufsicht genutzt werden.