SEC verfügt 250.000 US-Dollar Strafe für Blockchain-Unternehmen
Strenger als je zuvor bestraft die SEC nun einige Blockchain-Unternehmen dafür, dass sie nicht registrierte ICO-Finanzierungsrunden durchgeführt haben und ihre Token rechtlich nicht als Wertpapiere einstufen. Der Markt für Kryptowährungen hat mit immer mehr schlechten Nachrichten zu kämpfen und der Bitcoin-Kurs fällt weiter und weiter. Hinzu kommt aufsichtsrechtlicher Druck, der derzeit kaum Hoffnung auf eine Trendwende macht.
Eine illegale ICO-Finanzierungsrunde (Initial Coin Offering), die vom Krypto-Startup Blockchain of Things Inc. (BCOT) durchgeführt wurde, wurde nun durch die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission mit einem Vergleich beendet, mit dem das Unternehmen wegen Verstoßes gegen die Wertpapiergesetze bestraft wird. Laut einer Pressemitteilung, die am Mittwoch von der SEC veröffentlicht wurde, gab die Agentur bekannt, dass sie das Unternehmen aufgefordert hat “keinen Verstoß gegen die Registrierungsbestimmungen der US-amerikanischen Wertpapiergesetze zu begehen”.
BCOT, das nun eine Strafe in Höhe von 250.000 US-Dollar zahlen muss, hatte nach der Durchführung eines nicht registrierten ICO 13 Millionen US-Dollar von Investoren erhalten. Das fragliche ICO hatte das Ziel, eine Blockchain-Plattform aufzubauen, mit der Entwickler Anwendungen für die Generierung und Übertragung digitaler Assets und die Nachrichtenübertragung erstellen können.
Die eingenommenen Gelder sind nun jedoch nach SEC-Verfügung den Anlegern zurückzugeben, die die ICO-Token gekauft haben. Dazu müssen die Anleger eine Anfrage stellen und es bleibt abzuwarten, ob alle von ihnen diesen Schritt gehen werden. Zum Zeitpunkt dieses Artikels sind BCOT-Token an keiner größeren Börse zu finden.
Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde forderte außerdem, dass Blockchain-Unternehmen ihre neuen Token als Wertpapiere registrieren, was gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 notwendig ist. Der Agentur müssen außerdem regelmäßige Berichte eingereicht werden. In früheren Stellungnahmen hatte die SEC festgestellt, dass BCOT sein ICO nicht nach dem geltenden Wertpapiergesetz des Bundes registriert hat – und dass, obwohl die Anforderungen für eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen nicht erfüllt waren.
Carolyn M. Welshhans, stellvertretende Direktorin der US-amerikanischen Behörde, erklärte:
„BCOT hat ICO-Anlegern nicht die Informationen zur Verfügung gestellt, die sie im Zusammenhang mit einem Wertpapierangebot erhalten sollten. Wir werden auch weiterhin geeignete Maßnahmen in Betracht ziehen, um den Anlegern eine Entschädigung und alle erforderlichen Informationen zukommen zu lassen und Unternehmen, die nicht registrierte ICOs durchgeführt haben, die Möglichkeit zu geben, ihre Token unter Erfüllung geltender Gesetze anzubieten.”