Deutschland: Dürfen Banken ab 2020 Bitcoin verkaufen und lagern?
Ein neu ausgearbeitetes Gesetz soll es den Banken in Deutschland ab 2020 ermöglichen, Bitcoin verkaufen und auch aufbewahren zu können. Es wird außerdem möglich sein, dasselbe auch für andere Kryptowährungen anzubieten.
Laut einem am 27. November im Handelsblatt veröffentlichten Nachrichtenartikel, müssen die 16 deutschen Bundesländer nach dem Entwurf noch eine Einigung zu dem Thema erzielen. Erst dann kann im Bundestag über den Entwurf abgestimmt werden.
Momentan ist es traditionellen Finanzinstituten in Deutschland – wie in den meisten Teilen der Welt – untersagt, Kryptowährungen an Kunden zu verkaufen. Das neu veröffentlichte Gesetz würde jedoch die Situation in Deutschland jedoch grundlegend verändern. Dasselbe würde auch für die gesamte Europäischen Union gelten, falls andere Mitgliedstaaten Deutschlands Vorbild folgen sollten.
In der ursprünglichen Fassung des Gesetzesentwurfes gab es eine „Trennungsklausel“, nach der Finanzinstitute die digitalen Währungen über andere Verwahrstellen für Kryptowährungen oder verbundene Tochterunternehmen verkaufen müssen. In der neuen Version wurde diese Klausel allerdings vollständig entfernt. Die Banken werden Kryptowährungen somit selbst verkaufen, aufbewahren und verwalten können. Das Handelsblatt ist der Ansicht, dass der Gesetzesentwurf die Akzeptanz von Kryptowährungen erhöhen wird.
„Ab 2020 können Finanzinstitute ihren Kunden auf Knopfdruck Online-Banking, klassische Wertpapiere wie Aktien und Anleihen sowie Kryptowährungen anbieten,” heißt es im Handelsblatt.
Dass Banken demnächst Kryptowährungen in der stärksten europäischen Wirtschaft verkaufen dürfen, sorgte für Jubel in der Krypto-Community, die durch die schon länger anhaltende Verlustphase eher negativ gestimmt war.
Laut den bekannt gewordenen Informationen unterstützt der Bundesverband deutscher Banken, eine Lobbygruppe, die 200 Finanzinstitute vertritt, den Gesetzesentwurf. Er ist der Ansicht, dass Banken in der Lage sind, Kundenvermögen trotz der fortschreitenden Digitalisierung sicher zu verwahren.
Es bleibt die Frage, ob das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird. Schließlich hatte dieser vor Kurzem eine Erklärung abgegeben, laut der Bitcoin aufgrund seiner Volatilität und einer geringen Anzahl an Nutzungsmöglichkeiten nicht als „echtes Geld“ angesehen wird.